FAQ zum StaRUG-Verfahren
Antworten auf die wichtigsten Fragen
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„StaRUG“ ist die Abkürzung für das „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“, das in Deutschland am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist und Unternehmen eine schnelle und gezielte Restrukturierung von finanziellen Verbindlichkeiten bietet, ohne dass dafür ein Insolvenzverfahren notwendig ist.
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Einige wenige Finanzgläubiger haben dem Finanzierungskonzept, trotz wiederholter Aufforderung, bisher nicht zugestimmt, so dass die Gesellschaft derzeit nicht mehr davon ausgeht, diese Einzelgläubiger zu einer freiwilligen Zustimmung zu bewegen.
Das StaRUG-Verfahren ermöglicht es, das Finanzierungskonzept und den Inhalt der langfristigen Sanierungsvereinbarung auch ohne Zustimmung dieser Einzelgläubiger umzusetzen und diese in eine Gesamtlösung mit sämtlichen Finanzgläubigern einzubinden. Dazu reicht die Zustimmung von 75 Prozent der Finanzgläubiger. Diese Mehrheit ist vertraglich bereits abgesichert.
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Das StaRUG-Verfahren wie die BayWa AG es anwendet, ist eine Art „StaRUG light“, es betrifft nur die Finanzgläubiger-Seite und ist daher nicht vergleichbar mit anderen in Deutschland bekannten StaRUG-Fällen. Insbesondere verlieren die Aktionäre nicht ihre Beteiligung. Es wird kein Kapitalschnitt durchgeführt und die Aktionäre haben bei der vorgesehenen Barkapitalerhöhung ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung.
Die Finanzgläubiger werden in dem „StaRUG light”-Verfahren ebenfalls keinerlei Forderungsverzichte erfahren. Das Finanzierungskonzept sieht im Kern die Laufzeitverlängerung der Kredite bis Ende 2027 vor.
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Das StaRUG-Verfahren gewährt Prozesssicherheit und stärkt die Fortführungsprognose des Unternehmens.
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Nein, ausschließlich die BayWa AG
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Auf Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter hat das StaRUG-Verfahren keine Auswirkung.
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Ja, die als Teil des Finanzierungskonzeptes geplante Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht für alle Aktionäre der BayWa AG in einem Volumen von rund 150 Mio. Euro soll zur Vereinfachung und Beschleunigung des Prozesses im Rahmen des StaRUG-Verfahrens beschlossen werden.
Die beiden Großaktionäre der BayWa AG haben sich verpflichtet, die Kapitalerhöhung abzusichern. Die Barkapitalerhöhung soll über das StaRUG-Verfahren beschlossen werden; die Umsetzung der Kapitalerhöhung, insbesondere die Zeichnungsmöglichkeit für alle Aktionäre auf Basis eines Prospekts wird nachlaufend stattfinden.
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Neben der Möglichkeit für alle Aktionäre, im Rahmen der geplanten Barkapitalerhöhung das Bezugsrecht auszuüben und Aktien der BayWa AG zu zeichnen, sind keine sonstigen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen im Rahmen des StaRUG-Verfahrens vorgesehen, insbesondere werden die bestehenden Aktionäre nicht durch eine Kapitalherabsetzung aus der Gesellschaft gedrängt.
Im Gegenteil: Durch die Möglichkeit ihr Bezugsrecht im Rahmen der angedachten Kapitalerhöhung auszuüben, erhalten die Aktionäre die Option, sich weiterhin zu beteiligen und von einer erfolgreichen Sanierung der Gesellschaft zu profitieren.
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Das StaRUG-Verfahren ändert nichts an der Börsennotierung der Aktien der BayWa AG. Die Aktien bleiben weiterhin an den bisherigen Börsenplätzen handelbar.
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Ja.