
StaRUG-Verfahren
BayWa AG hat am 31. Januar 2025 beim Amtsgericht München ein StaRUG-Verfahren angezeigt.
Der Erörterungs- und Abstimmungstermin im StaRUG-Verfahren wird am 15. Mai 2025 in München stattfinden.
Sofern Sie ein planbetroffener Forderungsinhaber oder Aktionär sind: Zur Teilnahme am und der Stimmabgabe während des Erörterungs- und Abstimmungstermins nutzen Sie bitte die eigens dafür eingerichtete Website https://www.baywa-starug.de.
Antworten auf die wichtigsten Fragen
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„StaRUG“ ist die Abkürzung für das „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“, das in Deutschland am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist und Unternehmen eine schnelle und gezielte Restrukturierung von finanziellen Verbindlichkeiten bietet, ohne dass dafür ein Insolvenzverfahren notwendig ist.
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Einige wenige Finanzgläubiger haben dem Finanzierungskonzept, trotz wiederholter Aufforderung, bisher nicht zugestimmt, so dass die Gesellschaft derzeit nicht mehr davon ausgeht, diese Einzelgläubiger zu einer freiwilligen Zustimmung zu bewegen.
Das StaRUG-Verfahren ermöglicht es, das Finanzierungskonzept und den Inhalt der langfristigen Sanierungsvereinbarung auch ohne Zustimmung dieser Einzelgläubiger umzusetzen und diese in eine Gesamtlösung mit sämtlichen Finanzgläubigern einzubinden. Dazu reicht die Zustimmung von 75 Prozent der Finanzgläubiger. Diese Mehrheit ist vertraglich bereits abgesichert.
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Das StaRUG-Verfahren wie die BayWa AG es anwendet, ist eine Art „StaRUG light“, es betrifft nur die Finanzgläubiger-Seite und ist daher nicht vergleichbar mit anderen in Deutschland bekannten StaRUG-Fällen. Insbesondere verlieren die Aktionäre nicht ihre Beteiligung. Es wird kein Kapitalschnitt durchgeführt und die Aktionäre haben bei der vorgesehenen Barkapitalerhöhung ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung.
Die Finanzgläubiger werden in dem „StaRUG light”-Verfahren ebenfalls keinerlei Forderungsverzichte erfahren. Das Finanzierungskonzept sieht im Kern die Laufzeitverlängerung der Kredite bis Ende 2028 vor.
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Das StaRUG-Verfahren gewährt Prozesssicherheit und stärkt die Fortführungsprognose des Unternehmens.
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Nein, ausschließlich die BayWa AG
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Auf Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter hat das StaRUG-Verfahren keine Auswirkung.
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Ja, die als Teil des Finanzierungskonzeptes geplante einheitliche Barkapitalerhöhung in zwei Tranchen mit Bezugsrecht für alle Aktionäre der BayWa AG in einem Volumen von bis zu 201,6 Mio. Euro, mindestens aber 150 Mio. Euro soll zur Vereinfachung und Beschleunigung des Prozesses im Rahmen des StaRUG-Verfahrens beschlossen werden.
Im Rahmen der ersten Tranche sollen die beiden Großaktionäre entsprechend ihren bisherigen Gesellschaftsanteilen bezugsberechtigt sein. Im Rahmen der zweiten Tranche der Kapitalerhöhung sollen sodann alle Aktionäre außer den beiden Großaktionären nach Fertigstellung des hierfür erforderlichen Wertpapierprospekts ebenfalls entsprechend ihren bisherigen Gesellschaftsanteilen bezugsberechtigt sein.
Die Durchführung der einheitlichen Kapitalerhöhung erfolgt aus kapitalmarktrechtlichen Gründen in zwei Tranchen. Auf diese Weise kann die BayWa AG frühzeitig von dem Kapitalzufluss der beiden Großaktionäre profitieren und es ist zugleich sichergestellt, dass – nach Erstellung und Billigung des insoweit erforderlichen Wertpapierprospekts – auch alle Streubesitzaktionäre entsprechend ihren bisherigen Beteiligungsquoten und in gleicher Weise wie die Großaktionäre an der Kapitalerhöhung teilhaben können. Durch Stimmrechtsverzichtserklärungen der beiden Großaktionäre ist sichergestellt, dass diese ihre Stimmrechte aus den neuen Aktien nicht ausüben, solange die Streubesitzaktionäre ihr Bezugsrecht noch nicht ausüben konnten. Die beiden Großaktionäre der BayWa AG haben sich verpflichtet, die Kapitalerhöhung in Höhe von 150 Mio. Euro abzusichern.
Die Barkapitalerhöhung soll über das StaRUG-Verfahren beschlossen werden.
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Neben der Möglichkeit für alle Aktionäre, im Rahmen der geplanten Barkapitalerhöhung das Bezugsrecht auszuüben und Aktien der BayWa AG zu zeichnen, sind sonst keine für die Aktionäre wesentlichen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen im Rahmen des StaRUG-Verfahrens vorgesehen, insbesondere werden die bestehenden Aktionäre nicht durch eine Kapitalherabsetzung aus der Gesellschaft gedrängt.
Im Gegenteil: Durch die Möglichkeit ihr Bezugsrecht im Rahmen der angedachten Kapitalerhöhung auszuüben, erhalten die Aktionäre die Option, sich weiterhin zu beteiligen und von einer erfolgreichen Sanierung der Gesellschaft zu profitieren.
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Das StaRUG-Verfahren ändert nichts an der Börsennotierung der Aktien der BayWa AG. Die Aktien bleiben weiterhin an den bisherigen Börsenplätzen handelbar.
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Ja.