Obst auf Fliessband

Wertschöpfung

Verantwortung entlang der Wertschöpfungskette

Der verantwortungsvolle Umgang mit Menschen, der Umwelt und dem Tierwohl ist ein Grundpfeiler des BayWa Selbstverständnisses. Dafür übernimmt die BayWa auch entlang ihrer Lieferketten ökonomische, ökologische und soziale Verantwortung. Denn nachhaltiges Handeln ist ein wesentlicher Baustein für die weitere erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens. Um eine verantwortungsvolle Beschaffung sicherzustellen, nimmt die BayWa ihre Lieferketten unter die Lupe und setzt entsprechende Maßnahmen um. Dabei arbeitet sie stets auf Augenhöhe mit ihren Geschäftspartnern. 

Menschenrechtliche Sorgfalt

Als internationaler Handelskonzern mit eigenen Standorten auf allen Kontinenten, ist die BayWa stark in globale Lieferketten involviert. Sie kauft Rohstoffe, Waren und Dienstleistungen von Lieferanten aus über 65 Ländern. Um ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in denjenigen Lieferketten nachzukommen, die ein erhöhtes Risiko für Menschenrechtsverletzungen bergen, hat die BayWa ein sogenanntes Social Compliance Management System (SCMS) etabliert.

  • Übersicht über die fünf Säulen

Die fünf Säulen

Das SCMS basiert auf den fünf Elementen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nach den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den Anforderungen des Nationalen Aktionsplans Menschenrechte der Bundesregierung. Es soll die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten bei Lieferanten und im eigenen Geschäftsbereich sicherstellen. 

  • Risikoanalyse: Identifizierung, Bewertung und Priorisierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken
  • Prävention: Maßnahmen zur Risikominimierung und Vermeidung im eigenen Geschäftsbereich, der direkten und indirekten Lieferkette, z.B. geeignete Beschaffungsstrategien, Schulungen und Lieferanten-Audits
  • Beschwerdeverfahren: Zugang für Dritte, Lieferanten und Mitarbeiter zu einem internen oder externen Beschwerdeverfahren (Hinweisgebersystem)
  • Abhilfemaßnahmen: Ergreifung angemessener Abhilfemaßnahmen nach Feststellung eines Risikos, um Verletzung zu verhindern, beenden oder minimieren, z.B. Schulungen und Engagement in Brancheninitiativen
  • Dokumentation und Berichterstattung: Jährliche Berichterstattung gegenüber der Öffentlichkeit über identifizierte Menschenrechts- und Umweltrisiken, Maßnahmen und Bewertung ihrer Wirksamkeit

Hinweisgebersystem und Verhaltenskodex

Informationen für Lieferanten und Kunden