- Über 95% der Finanzgläubiger unterstützen das Finanzierungskonzept und stimmen dem Inhalt einer langfristigen Sanierungsvereinbarung bis Ende 2027 zu
- StaRUG notwendig, um verbleibende wenige Finanzgläubiger in die Finanzierungslösung einzubinden
- Keine Auswirkungen des StaRUG-Verfahrens auf operativen Betrieb – Kunden, Lieferanten, Tochtergesellschaften und Mitarbeitende nicht betroffen
- StaRUG-Verfahren gewährt Prozesssicherheit und sichert Umsetzung der Sanierung ab
- CRO Baur: „Mikrochirurgischer Eingriff, damit Sanierung weiterhin störungsfrei ablaufen kann“
Wie bereits berichtet, hat sich die BayWa AG mit der weit überwiegenden Mehrheit der Finanzierungspartnern auf ein detailliertes Transformationskonzept und den Inhalt einer langfristigen Sanierungsvereinbarung bis Ende 2027 geeinigt.
Über 95% der Finanzgläubiger haben mittlerweile dem Finanzierungskonzept zugestimmt. Eine sehr geringe Anzahl verweigert weiterhin die Zustimmung. Da aus Gründen der Gleichbehandlung aller Finanzgläubiger eine Rückzahlung an diese Einzelgläubiger, trotz ausreichend verfügbarer Liquidität, nicht in Betracht kommt, hat die BayWa AG heute beim Amtsgericht München ein Restrukturierungsverfahren gemäß dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) eingeleitet. Dadurch gewährleistet die BayWa AG Prozesssicherheit für eine zuverlässige Umsetzung der geplanten Sanierungsschritte. Zur Umsetzung der Finanzierungsmaßnahmen genügt im StaRUG die Zustimmung von 75% der Finanzgläubiger. Diese Mehrheit ist vertraglich bereits abgesichert. Das StaRUG-Verfahren hat keine negativen Auswirkungen auf den operativen Geschäftsbetrieb. Kunden, Lieferanten und Mitarbeitende bleiben vom StaRUG unberührt. Das Verfahren betrifft ausschließlich die Muttergesellschaft BayWa AG; Tochterunternehmen sind nicht Teil des Verfahrens und daher nicht betroffen.
Das in dem „StaRUG light” Verfahren rechtssicher umzusetzende Finanzierungskonzept sieht keinerlei Forderungsverzichte der Finanzgläubiger vor. Im Kern geht es primär um die Laufzeitverlängerung der Finanzierung bis Ende 2027. Darüber hinaus wird im Einklang mit dem Sanierungskonzept zur Stärkung des Eigenkapitals eine Kapitalerhöhung von rund 150 Mio. Euro durchgeführt, an der sämtliche Aktionäre gleichermaßen partizipieren können. Alle Aktionäre kommen vollumfänglich in den Genuss von Bezugsrechten. Es wird keine Kapitalherabsetzung geben.
CRO und Vorstandsmitglied Michael Baur sagt: „Das langfristige Transformationskonzept für die BayWa steht: Wir haben ein detailliertes operatives Maßnahmenprogramm und ein belastbares Finanzierungskonzept, das durch die von den Hauptaktionären abgesicherte Kapitalerhöhung weiter gestärkt wird. Die operative Transformation wird bereits aktiv umgesetzt. Das jetzt beantragte StaRUG-Verfahren zielt auf einige wenige Einzelgläubiger, die dem Finanzierungskonzept nicht zugestimmt haben. Es ist ein letzter notwendiger Schritt den Sanierungsrahmen bis Ende 2027 abzusichern. Der ,StaRUG light‘-Ansatz der BayWa unterscheidet sich von anderen prominenten Fällen dadurch, dass er nur ein mikrochirurgischer Eingriff zur rechtssicheren Umsetzung des Finanzierungskonzepts ist, keinerlei Forderungsverzichte einfordert und insbesondere die Bezugsrechte aller Aktionäre bei der vorgesehenen Kapitalerhöhung wahrt.“
Das StaRUG ermöglicht Unternehmen, die wie die BayWa im Kern ein gesundes Geschäft betreiben, über Mehrheitsentscheidungen im Rahmen eines Restrukturierungsplans sämtliche relevante Finanzgläubiger in eine einheitliche Sanierungslösung einzubinden.
Die BayWa strebt eine Beendigung des StaRUG-Verfahrens innerhalb von wenigen Monaten an. Die Finanzierung des StaRUG-Verfahrens ist gesichert.
Infolge der Durchführung eines StaRUG-Verfahrens wird sich die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 (bisher vorgesehen für den 27. März 2025) voraussichtlich verzögern. Der neue Veröffentlichungstermin des Jahres- und Konzernabschlusses wird rechtzeitig bekannt gegeben. Abhängig vom neuen Veröffentlichungstermin kann auch eine Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft (bisher vorgesehen für den 27. Mai 2025) erforderlich werden.
FAQ zum „StaRUG light“-Verfahren bei der BayWa finden Sie hier.
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